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   BVerwG, 22.01.1991 - 3 B 142.90   

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https://dejure.org/1991,7844
BVerwG, 22.01.1991 - 3 B 142.90 (https://dejure.org/1991,7844)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1991 - 3 B 142.90 (https://dejure.org/1991,7844)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1991 - 3 B 142.90 (https://dejure.org/1991,7844)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wärmerückgewinnungsanlage - Investitionszulage - Bestandteil der Produktionsanlagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 24.01.1992 - III R 24/89

    Wärmerückgewinnanlage dient der Forschung

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lehnt die Zulagengewährung in seinem zur ähnlichen Problematik in § 4 a InvZulG 1979 ergangenen Beschluß vom 22. Januar 1991 3 B 142.90 (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 451.56, InvZulG Nr. 31) ab, wenn ein Wirtschaftsgut neben dem begünstigten Zweck - im entschiedenen Fall Wärmerückgewinnung - noch einen notwendigen Bestandteil des nichtbegünstigten Produktionsprozesses bildet.

    Weiter war die Wärmerückgewinnungsanlage im Streitfall - anders als im Fall des Beschlusses des BVerwG vom 22. Januar 1991 3 B 142.90 (a. a. O.) - kein notwendiger Bestandteil des Betriebes der Klägerin.

  • BFH, 25.06.1993 - III R 2/89

    Ein Gebäude dient nicht ausschließlich der Forschung und Entwicklung, wenn die

    Danach dient ein Wirtschaftsgut dann nicht ausschließlich der Forschung und Entwicklung, wenn es neben für Forschungs- oder Entwicklungsaufgaben noch zusätzlich für andere betriebliche oder sonstige Zwecke mitverwendet wird (Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. April 1978 III R 43/76, BFHE 125, 481, BStBl II 1978, 657; vgl. auch zur ähnlichen Problematik § 4 a InvZulG 1979, Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 22. Januar 1991 3 B 142.90, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 451.56, InvZulG Nr. 31).
  • VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 UE 1115/88

    Zum Begriff der Ausschließlichkeit in InvZulG § 4a Abs 3 J: 1979

    Die Unbeachtlichkeit eines solchen Einwandes gegenüber dem klaren und unmißverständlichen Wortlaut des § 4 a Abs. 3 des Investitionszulagengesetzes in der Fassung vom 2. Januar 1979 (BGBl. I S. 24) hat das Bundesverwaltungsgericht erst jüngst im Beschluß vom 22. Januar 1991 -- 3 B 142.90 --, mit dem es die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einer Entscheidung des erkennenden Senats zurückgewiesen hat, betont.
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