Rechtsprechung
BVerwG, 22.01.1991 - 3 B 142.90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,7844) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wärmerückgewinnungsanlage - Investitionszulage - Bestandteil der Produktionsanlagen
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 12.11.1987 - II/1 E 959/83
- BVerwG, 22.01.1991 - 3 B 142.90
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 24.01.1992 - III R 24/89
Wärmerückgewinnanlage dient der Forschung
Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lehnt die Zulagengewährung in seinem zur ähnlichen Problematik in § 4 a InvZulG 1979 ergangenen Beschluß vom 22. Januar 1991 3 B 142.90 (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 451.56, InvZulG Nr. 31) ab, wenn ein Wirtschaftsgut neben dem begünstigten Zweck - im entschiedenen Fall Wärmerückgewinnung - noch einen notwendigen Bestandteil des nichtbegünstigten Produktionsprozesses bildet.Weiter war die Wärmerückgewinnungsanlage im Streitfall - anders als im Fall des Beschlusses des BVerwG vom 22. Januar 1991 3 B 142.90 (…a. a. O.) - kein notwendiger Bestandteil des Betriebes der Klägerin.
- BFH, 25.06.1993 - III R 2/89
Ein Gebäude dient nicht ausschließlich der Forschung und Entwicklung, wenn die …
Danach dient ein Wirtschaftsgut dann nicht ausschließlich der Forschung und Entwicklung, wenn es neben für Forschungs- oder Entwicklungsaufgaben noch zusätzlich für andere betriebliche oder sonstige Zwecke mitverwendet wird (Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. April 1978 III R 43/76, BFHE 125, 481, BStBl II 1978, 657; vgl. auch zur ähnlichen Problematik § 4 a InvZulG 1979, Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 22. Januar 1991 3 B 142.90, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 451.56, InvZulG Nr. 31). - VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 UE 1115/88
Zum Begriff der Ausschließlichkeit in InvZulG § 4a Abs 3 J: 1979
Die Unbeachtlichkeit eines solchen Einwandes gegenüber dem klaren und unmißverständlichen Wortlaut des § 4 a Abs. 3 des Investitionszulagengesetzes in der Fassung vom 2. Januar 1979 (BGBl. I S. 24) hat das Bundesverwaltungsgericht erst jüngst im Beschluß vom 22. Januar 1991 -- 3 B 142.90 --, mit dem es die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einer Entscheidung des erkennenden Senats zurückgewiesen hat, betont.